Streitigkeiten in Erbangelegenheiten

In fast 90 % aller Erbfälle hat der Erblasser seine Nachfolge weder durch Testament noch durch Erbvertrag geregelt. Folge ist oft heftiger Streit unter den Erben mit großer emotionaler Betroffenheit, der den Familienfrieden für Jahre zerstören kann. Ein anschließendes Gerichtsverfahren - teuer und langwierig - vertieft den Unfrieden. Erbmediation zeigt als alternative Form der Streitbeilegung neue kreative und einvernehmliche Wege, zu einer interessengerechten Lösung für alle Beteiligten zu gelangen. Dies kann im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge geschehen, bei der der Erblasser mit Unterstützung eines Mediators und unter Einbeziehung aller Erben und Vermächtnisnehmer ein von allen getragenes Konzept erarbeitet und damit langwierige Erbstreitigkeiten vermeidet. Aber auch wenn der Erbfall schon eingetreten ist, können Erbengemeinschaften mit den Mitteln der Erbmediation ein individuell auf sie zugeschnittenes Konzept erarbeiten, in dem alle Interessen gleichermaßen Berücksichtigung finden.

Zunehmend wird Mediation auch zur Regelung von familiären Konflikten bei Unternehmensnachfolgen eingesetzt.


Leistungsfelder:

Konflikte zwischen Unternehmen bzw. Selbständigen bzw. Privatpersonen
Konflikte zwischen Gesellschaftern
Unternehmensinterne Konflikte
Streitigkeiten in Erbangelegenheiten
Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten
Mediation im Öffentlichen Bereich